ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDING­UNGEN 

der wob AG

Werner-Heisenberg-Straße 6a–10 · 68519 Viernheim 

(im Folgenden wob)

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen von wob gegenüber ihren Auftraggebern. (2) Der Auftraggeber anerkennt diese AGB mit Erteilung eines Auftrages als für sich verbindlich. (3) Abweichende AGB des Auftraggebers sind für wob unverbindlich, solange sie diese nicht schriftlich anerkannt hat, auch wenn wob ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Angestellte und Vertreter von wob sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt der nachfolgenden Bedingungen hinausgehen.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang

(1) Die Angebote von wob sind freibleibend. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen und sonstigem Werbematerial werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. (2) Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistungen von wob zustande. (3) Der Umfang der von wob geschuldeten Leistungen bestimmt sich nach dem vom Auftraggeber schriftlich erteilten und von wob bestätigten Auftrag. (4) Liegt kein schriftlicher Auftrag des Auftraggebers vor, bestimmt sich der Umfang der von wob geschuldeten Leistung nach den von dieser erstellten schriftlichen und dem Auftraggeber zugesandten Kontaktberichten, sofern diesen vom Auftraggeber entweder – sofern dieser Kaufmann ist – nicht unverzüglich widersprochen wurde oder – wenn er kein Kaufmann ist – schriftlich zugestimmt wurde.

§ 3 Vergütung

(1) Die an wob zu entrichtende Vergütung unterliegt der Vereinbarung im Einzelfall. Soweit mit dem Auftraggeber Etatpläne vereinbart werden, handelt es sich bei darin enthaltenen Vergütungsregelungen lediglich um Richtpreise. (2) Für die Einhaltung von etwaigen in die Kalkulation einbezogenen Fremdkosten durch Mitwirkung Dritter kann keine Gewähr übernommen werden. (3) wob ist berechtigt, im Falle feststellbarer Kostensteigerungen die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. (4) Die vereinbarten Vergütungen gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (5) Soweit wob Aufträge an Werbeträger (Media-Aufträge, Provider usw.) vergibt, werden deren jeweils gültige Preise Vertragsbestandteil.

§ 4 Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Sämtliche von wob in Rechnung gestellten Leistungen (Eigen-und Fremdleistungen) werden 10 Tage nach Rechnungstellung fällig. (2) Skontoabzüge sind ausgeschlossen. (3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist wob berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausge-schlossen.

§ 5 Gefahrtragung, Lieferhindernisse

(1) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Leistung (Lieferung) von wob abgesendet wurde. wob übernimmt deshalb keine Haftung für Schäden, die sich aus verspäteter Zustellung ergeben. (2) Verweigert der Auftraggeber rechtsgrundlos die Abnahme der vereinbarten Leistungen etc., gehen alle Veränderungen, Verschlechterungen sowie der Untergang der Leistung zu seinen Lasten. (3) Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie-und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien wob für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäftes nachhaltig unwirtschaftlich machen. Bei Vorliegen dieser Fälle kann wob nach Ablauf von zwei Monaten vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Auf die genannten Leistungshindernisse kann sich wob nur berufen, wenn wob den Auftraggeber auf derartige Hindernisse unverzüglich hingewiesen hat. (4) Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist auch der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die von wob zu erbringenden Leistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck zur Ver-fügung. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an diesen Leistungen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Für darüber hinausgehende Verwertungen ist jeweils eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen und ein gesondertes Entgelt zu entrichten. (2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Quellcode an ihm übertragener Software zu ändern und die so geänderte Software weiter zu veräußern. (3) Soll das ausschließliche Nutzungsrecht an den zu erbringenden Leistungen auf den Auftraggeber übertragen werden, bedarf dies einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und der Entrichtung einer besonderen Vergütung. (4) Soweit sich wob bei der Herstellung der für den Auftraggeber zu erstellenden Software Softwareprodukte Dritter bedient, so gehen die Nutzungsrechte an diesen Softwareprodukten nur im Falle einer gesondert zu vereinbarenden Lizenz zwischen Auftraggeber und Dritten auf den Auftraggeber über. § 6 Abs. (1) bleibt hiervon unberührt. (5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, an den ihm von wob übertragenen Rechten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von wob Unterlizenzen einzuräumen bzw. diese Rechte weiter zu übertragen. (6) Einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und Vergütung bedarf es auch für den Fall, dass im Rahmen eines Auftrages erarbeitete Gestaltungen als Markenzeichen, Geschmacksmuster, Unternehmenskennzeichen oder Werktitel (§ 5 Markengesetz), Firmen-oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden. Diesem obliegt es, die erforderlichen formalrechtlichen Voraussetzungen für eine etwaige Übertragung der benannten Rechte an ihn zu erfüllen. (7) Nutzungs-und Eigentumsrechte an von wob im Rahmen einer Präsentation oder bei Ablieferung von Teil¬ergebnissen vorgelegten Leistungen verbleiben bei wob. Dasselbe gilt hinsichtlich der Nutzungs-und Eigentumsrechte an Leistungen, die bei Beendigung des Auftragsverhältnisses noch nicht vollständig bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind. (8) Nach den vorstehenden Absätzen wob zustehende Arbeiten und Erzeugnisse, insbesondere Daten(-sätze), Programme, Negative, Dias, Druckfilme und Masterdaten in Ton und Bild, verbleiben im Eigentum von wob.

§ 7 Gewährleistung

(1) Leistungsmängel sind unverzüglich – bei durch zumutbare Untersuchungen feststellbaren Mängeln –, spätestens jedoch sieben Tage nach erbrachter Leistung schriftlich geltend zu machen. (2) Bei berechtigten Beanstandungen wird wob nach ihrer Wahl kostenlose Nachbesserung vornehmen oder den Preis zurückerstatten. Sollte die Nachbesserung erneut mangelhaft sein, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

§ 8 Haftung

(1) wob haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit der vom Auftrag-geber vorgegebenen Inhalte der Werbung bzw. des Internetauftritts. (2) Der Auftraggeber haftet für den rechtlichen Bestand aller von ihm gemachten Angaben, insbesondere über Markenzeichen, Geschmacksmuster, Firmen- oder Warenbezeichnungen sowie die wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeiten der geplanten Leistungen. (3) wob ist durch den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit vorstehenden Absätzen (1) und (2) freigestellt. (4) Soweit Leistungen und Arbeiten, wie z.B. Satz-, Klischee-, Litho-oder Druckarbeiten oder die Produktion digitaler Datenträger, üblicherweise oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber an Dritte vergeben werden, wird nur für die sorgfältige Auswahl des Dritten gehaftet. (5) wob haftet in voller Schadenshöhe nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus ist eine Haftung von wob nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie außerhalb solcher Pflichten lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen gegeben und auf den Ersatz des typischen voraussehbaren Schadens beschränkt. (6) wob schuldet für bei ihr lagernde Unterlagen des Auftraggebers nur die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. wob ist berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Erbringung der geschuldeten Leistung und nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Auftraggebers zu vernichten.

§ 9 Rücktritt

(1) Eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag-gebers berechtigen wob, vereinbarte Zahlungsziele – auch für künftige Leistungen – zu widerrufen und ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von banküblichen Sicherheiten auszuführen. Weigert sich der Auftraggeber, Vorauszahlungen zu leisten oder bankübliche Sicherheiten zu stellen, ist wob nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. (2) Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers bzw. bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ist wob zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt. (3) Mit Ausübung des Rücktrittsrechts entfällt jegliche Leistungsverpflichtung von wob. (4) Im Falle des berechtigten Rücktritts hat wob Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, auch wenn noch nicht alle Leistungen erbracht worden sind. Bei noch nicht erbrachten Leistungen hat sich wob ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. wob setzt hierbei einen pauschalen Abzug von der vereinbarten Vergütung in Höhe von 50 % an. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, eine höhere Ersparnis bei wob nachzuweisen. (5) Soweit wob durch einen berechtigten Rücktritt Mittlergebühren entgehen, sind diese durch den Auftraggeber ohne Abzüge zu ersetzen. (6) Vorstehende Regelungen gelten auch im Falle einer Kündigung, Stornierung oder eines Rücktritts des Auf-traggebers im Hinblick auf den erteilten Auftrag.

§ 10 Kennzeichnung und Belege

(1) wob ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten Arbeiten ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierungen und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. Bei Source Code ist eine Abstimmung mit dem Kunden nicht nötig. (2) wob stehen von allen schriftlich veröffentlichten Arbeiten 10 Belegexemplare zu. Im Falle eines Auftrages über Webdesign oder sonstige Internet-Dienstleistungen ist wob berechtigt, einen Link von der Website von wob zu dem Projekt des Auftraggebers zu setzen und das von ihr erstellte Projekt oder Teile daraus zu kommentieren und Dritten zu präsentieren.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Rechte des Auftraggebers aus den mit wob getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

§ 12 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungs­recht, Aufrechnung

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben geschuldete Vertragsleistungen im Eigentum von wob. (2) wob ist auch berechtigt, die ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, wie z.B. Daten(-sätze), Programme, Filme, Fotos und Dias, bis zu diesem Zeitpunkt zurückzubehalten. (3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, wenn die Gegenforderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

II. Besondere Bestimmungen für Internet-Dienstleistungen

§ 13 Angebot

Die Angebote von wob unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich des Speicherplatzes und Datenvolumens bei Netzleistungen. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, ist wob berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vom Auftraggeber zu verlangen.

§ 14 Zahlungsverzug

Für den Fall, dass der Auftraggeber über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, ist wob unbeschadet der übrigen Vorschriften dieser AGB berechtigt, die Internetpräsenz des Auftraggebers sofort zu sperren. Zur Wiederaufnahme der Internetpräsenz akzeptiert der Auftraggeber eine Reaktivierungspauschale von 750,00 €.

§ 15 Technische Probleme, Leistungs­verzögerungen

(1) Wie im Internet durchaus möglich, kann auf die veröffentlichten Daten auf dem von wob gestellten Server nicht immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen der wob Interactive Server nichts zu tun hat. Derartige Ausfälle hat wob nicht zu vertreten. (2) Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat wob nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

§ 16 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere hat er die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Der Auftraggeber versichert, dass über die von wob zur Verfügung gestellten Dienste keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen sowie links-bzw. rechtsradikalen Inhalte verbreitet werden und nicht auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist wob berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern oder zu löschen. wob übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen haftet der Auftraggeber. (2) Das Versenden von Massen-E-Mails bzw. Versenden von Massen-Postings in News-Groups über die von wob zur Verfügung gestellten Dienste ist untersagt. (3) Verstöße gegen die in vorstehenden Absätzen (1) und (2) aufgeführten Sachverhalte werden mit einer Ver-tragsstrafe von 5.000,00 € je Verstoß, zahlbar an wob, geahndet. (4) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls vom Auftraggeber gelieferten HTML-Formulare, CGI-und Java-Programme keine Sicherheitsrisiken auf den Servern von wob darstellen sowie dass die Rechnerkapazitäten von wob nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämt¬liche finanzielle Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind vom Auftraggeber an wob zu erstatten.

§ 17 Wiedergabe im Internet

wob übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Auftraggebers, es sei denn, wob fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 18 Domain

(1) wob übernimmt keine Garantie dafür, dass und in welchem Zeitraum bestellte Domain-Namen bereitgestellt werden können. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Der Auftraggeber hat zu prüfen, ob der gewünsch-te Domain-Name kein Kennzeichen-oder Namensrecht eines Dritten verletzt. Für den Fall, dass wob von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, wob schadlos zu halten. Ebenfalls behält sich wob die Sperrung der betreffenden Domain vor.

§ 19 Sonstige Bestimmungen im Hinblick auf Internet-Dienstleistungen

(1) Wünscht der Auftraggeber Eintragungen in die Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von wob im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden. Die Aufnahme in Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse kann von wob nicht garantiert werden. (2) Der Auftraggeber stellt wob von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. (3) Soweit Daten an wob – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Die Server von wob werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an wob zu übermitteln.

III. Schluss­bestimmungen

§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von wob Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. In diesem Fall ist der Sitz von wob auch Erfüllungsort. wob ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

§ 21 Sonstige Bestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestim-mungen eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG bzw. „UN-Kaufrecht“) vom 11. April 1980 ist jedoch ausgeschlossen. (3) wob ist berechtigt, die ihr bekannt gewordenen Daten über den Auftraggeber in einer elektronischen Daten¬verarbeitung zu speichern und für ihre geschäftlichen Belange zu verwerten.

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